Seit dem 1. Januar 2022 müssen sich alle Unternehmen und Organisationen, die im Kontakt zu Mitgliedern der Bundesregierung oder des Deutschen Bundestags stehen, im Lobbyregister verbindlich eintragen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Vor wenigen Tagen wurde die Website des Lobbyregisters bereitgestellt. Ab sofort können sich Unternehmen und gemeinnützige Organisationen dort registrieren.

Wen betrifft das Lobbyregister?
Das betrifft alle gemeinnützigen Organisationen, die innerhalb von mehr als 3 Monaten mehr als 50 Kontaktaufnahmen (per Telefon, Mail, Brief) zum Zweck der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme auf den Willensbildungs- oder Entscheidungsprozess der Organe, Mitglieder, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung pflegen. Jede Organisation, auf die dies zutrifft muss sich bis zum 28. Februar 2022 im Lobbyregister registrieren.
In diesem Zusammenhang müssen auch Personen, die mehr als 20.000 EUR (im Jahr / einmalig spenden, öffentlich bekannt gegeben werden.

Ein Beispiel: Sie wollen zehn gewählte Bundestagsabgeordnete aus Ihrer Region zu einer Veranstaltung einladen. Im Vorfeld erkundigen Sie sich via Mail sowie telefonisch nach der Adresse; anschließend schicken Sie die Einladung per Post und telefonieren nach. Alle Personen kommen zur Veranstaltung und Sie bedanken sich in einem persönlichen Brief. Damit kommen Sie bereits auf 6 x 10 = 60 Kontakte – somit müssen Sie sich in das Lobbyregister eintragen.

Was ist das Ziel des Lobbyregisters?
Das Lobbyregister soll zu mehr Transparenz bei der Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik beitragen. Durch die Schaffung einer Registrierungspflicht für diejenigen, die ab dem 1. Januar 2022 Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen oder solche Kontaktaufnahmen in Auftrag geben, um Einfluss auf politische Prozesse zu nehmen, soll erstmals eine weitgehende strukturelle Transparenz von Interessenvertretung auf Bundesebene gewährleistet werden.
Das Lobbyregister gilt explizit für den Deutschen Bundestag – nicht aber für die Landesparlamente und -regierungen.

Was passiert bei Zuwiderhandlungen?
Wer sich trotz bestehender Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Bis wann müssen sich gemeinnützige Organisationen registrieren?
Jede registrierungspflichtige Organisation muss sich bis zum 28. Februar 2022 im Lobbyregister registrieren. Der Registrierungsprozess selbst nimmt einige Zeit in Anspruch, selbst wenn alle einzutragenden Daten vorliegen. Denn zum Abschluss des Eintragungsvorgangs muss ein Freigabecode eingegeben werden, der auf dem Postweg übersandt wird, um missbräuchliche Eintragungen möglichst auszuschließen. Prüfen Sie daher zeitnah, ob Sie sich im Lobbyregister registrieren lassen müssen und planen Sie entsprechenden Vorlauf von etwa Tagen mit ein.